Die Leistung wird von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, der Patient benötigt lediglich einen Überweisungsschein eines Facharztes für Neurologie oder Psychiatrie oder den Befund (Abschlussbericht) aus der vorbehandelnden Klinik oder Rehabilitationseinrichtung. Diese sollten die neurologische Diagnose oder Verdachtsdiagnose, das Erkrankungsdatum und die Empfehlung für eine neuropsychologische Therapie oder Diagnostik enthalten.
Auch die privaten Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer übernehmen nach vorheriger Darlegung des Therapieplans meist die Kosten.
Zunächst werden in einem Erstgespräch die Anliegen des Patienten und gegebenenfalls der Angehörigen besprochen und therapeutische Möglichkeiten aufgezeigt. In weiteren vier sogenannten probatorischen Sitzungen werden dann die Leistungsressourcen und Beeinträchtigungen über Testverfahren erfasst sowie eine genaue Anamnes der Krankheitsentwicklung und der persönlichen Entwicklung erhoben. Hieraus leitet sich dann der Therapieplan ab, der mit dem Patienten besprochen wird.
Die Behandlung findet in der Regel als Einzelbehandlung 1-2 mal wöchentlich für 50 Minuten statt. Sie setzt sich je nach therapeutischen Schwerpunkt aus computergestützer Therapie, dem Einsatz spezieller Übungsmaterialien, psychotherapeutischer Gespräche und Übungen in Alltagssituationen bzw. dem Berufsalltag zusammen.
Teilweise bietet sich auch die Therapie in Gruppen an, z.B. bei der Erarbeitung von Gedächtnisstrategien, der Krankheitsverarbeitung und der sozialen Kompetenz.
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